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Das Latinum

 

Alle Studenten, welche in Österreich inskribieren, brauchen laut Universitätsverordnung (UBVO1998, BGBl.II Nr.44) einen positiven Abschluss nach 10 Wochenstunden in Latein. Dies erreichen unsere Schüler vom Lycée am Ende der Seconde oder sie müssen eine Zusatzprüfung in Latein ablegen.

 

  • Für folgende Studienrichtungen ist das Latinum vor Zulassung zum Studium vorzuweisen:Alte Geschichte und Altertumskunde; klassische Archäologie; klassische Philologie-Latein; Ägyptologie; Lehramtsstudium im Unterrichtsfach Latein

 

  • In der Studienrichtung Rechtswissenschaften ist das Latinum vor der Anmeldung zur Teilprüfung aus Römischen Privatrecht, spätestens aber vor Beginn des dritten zugelassenen Semesters vorzuweisen.
 
  • Für folgende Studienrichtungen ist das Latinum vor Beginn des dritten zugelassenen Semesters vorzuweisen: Theologische Studienrichtungen; Philosophie; Geschichte; Kunstgeschichte; Ur- und Frühgeschichte; Musikwissenschaft; Sprachwissenschaft; Deutsche Philologie; Klassische Philologie-Griechisch; Anglistik und Amerikanistik; Romanistik; Slawistik; Finno-Ugristik; Byzantinistik und Neogräzistik; Altsemitische Philologie und orientalische Archäologie; Arabistik; Turkologie; Judaistik; Sprachen und Kulturen des Alten Orients; Pharmazie; Vergleichende Literaturwissenschaften; Skandinavistik; Humanmedizin; Zahnmedizin; Veterinärmedizin; Lehramtsstudium in den Universitätsfächern Katholische Religion, Evangelische Religion, Bosnisch, Kroatisch, Serbisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte und Sozialkunde, Griechisch, Italienisch, Russisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Ungarisch